Verkehrsstrafrecht

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Was umfasst der Begriff „Verkehrsstraftaten“?

Unter Verkehrsstraftaten versteht man alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Zu den häufigsten Delikten zählen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (auch bekannt als Unfallflucht oder Fahrerflucht), Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung sowie Tötung. Es gibt auch weniger bekannte Straftatbestände wie den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung im Straßenverkehr, Kennzeichenmissbrauch oder Hinterziehung der Kfz-Steuer.

Welche Strafen drohen bei Verkehrsstraftaten?

Bei Verkehrsstraftaten müssen die Täter in erster Linie mit Geldstrafen rechnen. Die genaue Höhe der Strafe hängt von der Schwere der Tat und den persönlichen Umständen des Täters ab. Bei Ersttätern werden in der Regel 30-40 Tagessätze verhängt, wobei die Höhe des Tagessatzes vom Einkommen des Täters abhängt. In schwereren Fällen oder bei Wiederholungstätern können auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Neben den Hauptstrafen können auch Nebenstrafen verhängt werden, wie beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

Kann der Führerschein entzogen werden?

Ja, das Gesetz sieht vor, dass bei bestimmten Verkehrsstraftaten in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dazu gehören insbesondere Trunkenheitsfahrten, Vollrausch und Verkehrsgefährdung. Auch beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort soll die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn dabei Personenschaden oder erheblicher Sachschaden entstanden ist. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, legt das Gericht gleichzeitig eine Sperrfrist fest, während der die zuständige Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Das Gericht kann auch vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen, wenn zu erwarten ist, dass dem Täter die Fahrerlaubnis im späteren Hauptverfahren endgültig entzogen wird.

Hingegen stellt ein Fahrverbot keine Entziehung der Fahrerlaubnis dar. Der Täter muss lediglich während der Dauer des Fahrverbots seinen Führerschein abgeben und darf nicht fahren. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält er den Führerschein zurück.

Wie sollte ich mich in solch einer Situation verhalten?

Wenn Ihnen der Vorwurf einer Verkehrsstraftat gemacht wird, ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wie bereits dargelegt, können die Konsequenzen erheblich sein, insbesondere für Berufskraftfahrer. Viele Verkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, werden immer noch fälschlicherweise als Kavaliersdelikte angesehen. Tatsächlich steht hier jedoch immer der Führerschein auf dem Spiel, daher ist es wichtig, frühzeitig die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen. Oft machen Betroffene vorschnell Angaben gegenüber der Polizei, was sich in der Regel nachteilig auf den weiteren Verlauf auswirkt. Der bessere Weg besteht darin, sich zunächst nicht zu äußern und erst durch einen Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.

Sie können unser Büro in Elmshorn kontaktieren. Wir bieten schnelle und kompetente Beratung an.

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