Sorgerecht

Auch das Sorgerecht für gemeinsame Kinder ist häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern. Die „elterliche Sorge“ bezeichnet dabei die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen.

Wer hat das Sorgerecht?

Das Gesetz regelt, welchem Elternteil das Sorgerecht zusteht. Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet waren, haben sie das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Diese Rechtsfolge können die Eltern jedoch vermeiden, indem sie eine übereinstimmende Sorgerechtserklärung abgeben.

Wer bekommt das Sorgerecht bei einer Scheidung?

Wenn sich die Eltern später trennen oder scheiden lassen, ändert dies grundsätzlich nichts an der bestehenden Sorge. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausüben möchte, muss er einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht berücksichtigt dabei ausschließlich das Kindeswohl, und die Übertragung der Sorge auf einen Elternteil muss dem Wohl des Kindes am besten entsprechen.

Wie unterstützen wir Sie?

Wir beraten zwar bei Fragen zur elterlichen Sorge, können aber keine Rechtsvertretung anbieten, da wir zurzeit keinen Fachanwalt für Familienrecht in unserem Hause haben.

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