Ehevertrag

Ehepartner haben die Möglichkeit, ihre güterrechtlichen Verhältnisse vertraglich in Eheverträgen zu regeln. Insbesondere können sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für ihre Ehe ausschließen oder einen anderen Güterstand vereinbaren. Darüber hinaus können sie im Ehevertrag den Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung ausschließen, was bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften bei den jeweiligen Ehepartnern verbleiben. Ebenso können Zahlungen für möglichen nachehelichen Unterhalt in einem Ehevertrag geregelt werden. Der ehevertragliche Ausschluss von Trennungsunterhaltsansprüchen, also während der Zeit zwischen Trennung und Scheidung, ist jedoch nicht möglich. Es können auch weitere Regelungen getroffen werden, beispielsweise hinsichtlich der Ehewohnung oder eines Wohnrechts.

Aufgrund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen sowie der damit verbundenen Risiken müssen Eheverträge notariell beurkundet werden. Der beurkundende Notar ist verpflichtet, die Einzelheiten des Ehevertrages und die möglichen Folgen ausführlich zu erklären.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsvereinbarung bezieht sich auf eine Scheidung, die entweder gerade anhängig gemacht wurde oder noch bevorsteht, wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Sie dient in erster Linie dazu, eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen. In dieser Vereinbarung werden Aspekte wie der nacheheliche Unterhalt und die Regelung des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Auch der bisher gemeinsame Hausrat und die Verhältnisse in Bezug auf die Ehewohnung werden geregelt. Eine solche Vereinbarung soll ein späteres Scheidungsverfahren mit seinen vielen Regelungsbereichen entlasten und wird aus Kostengründen bei umfangreichen Regelungen empfohlen.

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Ehevertrag unwirksam ist, wenn er unausgewogene Regelungen enthält, die einseitig zu Lasten eines Ehepartners gestaltet sind. Daher muss ein Ehevertrag auch immer auf die Ausgewogenheit der Rechte geprüft werden. Die Rechtsprechung hat in Bezug auf verschiedene Regelungsbereiche wie nachehelichen Unterhalt, Güterstand oder Versorgungsausgleich Grundsätze entwickelt. Bei der Prüfung der Ausgewogenheit eines Ehevertrages sind jedoch immer die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Faktoren wie Alter, Ausbildungsstand, Dauer der Ehe und Erfahrung im Rechtsverkehr spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Ausgewogenheit eines Ehevertrages.

Für eine anwaltliche Prüfung eines Ehevertrages kontaktieren Sie bitte unser Büro in Elmshorn. Wenn Sie eine notarielle Beratung wünschen oder einen Ehevertrag erstellen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Notariat in Schenefeld.

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