Kündigung

Der Erhalt einer Kündigung ist für die meisten Angestellten ein schockierendes Erlebnis. Man fühlt sich zurückgesetzt und aussortiert, und die jahrelange Hingabe für das Unternehmen scheint plötzlich nichts mehr wert zu sein. Zusätzlich dazu kommt der unsichere Blick in die Zukunft. Fragt man sich, ob es beim alten Arbeitgeber überhaupt weitergehen kann, und falls nicht, ob man eine wirtschaftlich angemessene Anschlussbeschäftigung finden wird.

In dieser schwierigen Situation ist es für die Betroffenen entscheidend, dass sie eine geplante Vorgehensweise haben. Da sie möglicherweise emotional nicht in der Lage sind, dies selbst zu bewerkstelligen, ist eine professionelle rechtliche Unterstützung dringend erforderlich. Wenn man rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchte, muss dies zügig geschehen. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Erhalt der Kündigung. Auch im Kündigungsschutzprozess selbst muss die richtige Strategie gewählt werden. Möchte der Betroffene um seinen Job kämpfen oder geht es ihm in erster Linie darum, einen „goldenen Abschied“ mit einer bestmöglichen Abfindung zu erreichen?

Kündigung – Prüfung formeller Fehler

Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, kann sie aufgrund formeller Fehler bereits unwirksam sein. Daher müssen formelle Aspekte gründlich und zeitnah geprüft werden. Mögliche Versäumnisse sind:

Wurde die Kündigung schriftlich erklärt oder möglicherweise nur mündlich?

Ist die sogenannte „Schriftform“ auch rechtlich eingehalten worden? Das Kündigungsschreiben muss eine Original-Unterschrift tragen, was bei E-Mail oder Fax nicht der Fall ist.

Wer hat die Kündigung ausgesprochen, der tatsächliche Arbeitgeber oder ein Dritter? Gab es zwischenzeitlich einen Betriebsübergang?

War die unterzeichnende Person berechtigt, eine Kündigung zu erklären? Wenn sie sich auf eine Vollmacht beruft, lag eine solche überhaupt wirksam vor?

Sind auch alle weiteren formellen Voraussetzungen eingehalten worden, beispielsweise das Erfordernis, im Kündigungsschreiben eines Auszubildenden die Kündigungsgründe zu erklären?

Wurde dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben wirksam zugestellt (persönliche Übergabe, Post oder Botenzustellung)?

Sind die Kündigungsfristen richtig berechnet und eingehalten worden (gemäß Arbeitsvertrag, Gesetz oder Tarifvertrag)?

Ist ein Kündigungsgrund zwingend erforderlich?

Tatsächlich benötigt der Arbeitgeber nicht immer einen Kündigungsgrund. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. In solchen Fällen sind die Arbeitnehmer weitestgehend schutzlos. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen diese Kündigungen dennoch rechtswidrig sein können, zum Beispiel bei unzulässiger Maßregelung.

Das Kündigungsschutzgesetz ist in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung sowie in Kleinbetrieben nicht anwendbar.

Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Der Arbeitgeber benötigt immer einen Kündigungsgrund, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Das Gesetz sieht dabei drei Alternativen vor: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung trifft der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung, die zur Aufhebung des Arbeitsplatzes führt. Es ist zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung eine Sozialauswahl durchführt. Zudem muss er prüfen, ob es keine anderen freien Arbeitsplätze für den betroffenen Arbeitnehmer gibt. Typische Beispiele für betriebsbedingte Kündigungen sind Betriebsstilllegungen oder Rationalisierungsmaßnahmen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Dieser Verstoß muss so erheblich sein, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. In der Regel muss der Kündigung eine Abmahnung vorausgehen.

Personenbedingte Kündigungen betreffen vor allem Krankheitsfälle. Sowohl langfristige Erkrankungen als auch wiederholte Kurzerkrankungen können eine Kündigung rechtfertigen. Dabei ist die Prognose zur Gesundheit des Arbeitnehmers entscheidend.

Im Kündigungsschutzverfahren muss der Arbeitgeber die behaupteten Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Wenn ihm dies nicht gelingt, ist die Kündigung sozialwidrig und unwirksam.

Wann wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen?

Die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist das schärfste Mittel im Arbeitsverhältnis, und daher sind die Voraussetzungen besonders hoch. Wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, sodass das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber vollständig zerstört ist, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Die Gerichte prüfen diese Frage gründlich und berücksichtigen alle Umstände, die für und gegen den Arbeitnehmer sprechen. Die Frage einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber ist dabei von entscheidender Bedeutung. Eine solche ist nur entbehrlich, wenn grobe Pflichtverstöße vorliegen (z.B. Straftaten zulasten des Arbeitgebers).

Bei der fristlosen Kündigung ist der Arbeitgeber an eine sehr kurze Frist gebunden. Er muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen. Er muss auch Nachforschungen und eine etwaige Anhörung zu einem Verdacht ohne schuldhaftes Zögern, möglichst innerhalb der 2-Wochen-Frist vornehmen.

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung verteidigen?

Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wird diese Frist versäumt, wird die Kündigung wirksam. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine verspätete Klageerhebung noch zulässig (Wiedereinsetzung).

Kündigung – Unser Fachgebiet und Expertise

Unser Fachgebiet liegt im Bereich des Kündigungsschutzverfahrens und der Exitverhandlungen mit dem Arbeitgeber. Mit unserer langjährigen Erfahrung und dem Wissen aus vielen hundert Fällen sind wir bestens aufgestellt, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise, und genau das ist unsere erste Aufgabe: die Besonderheiten Ihres Falls herauszuarbeiten und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Wir können stolz darauf sein, dass wir mit zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht in Elmshorn und Umgebung zu einer der größten Fachanwaltskanzleien im Kreis Pinneberg gehören. Diese Größe ermöglicht es uns, eine umfassende Expertise zu bieten und mit verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen an Ihren Fall heranzugehen.

Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten. Wir wissen, dass eine Kündigung eine emotionale und belastende Erfahrung sein kann. Sie fühlen sich möglicherweise zurückgesetzt und verunsichert über Ihre berufliche Zukunft. In dieser schwierigen Situation ist es entscheidend, dass Sie professionelle rechtliche Unterstützung erhalten.

Bei einer Kündigungsschutzklage ist es wichtig, dass die Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingehalten wird. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die rechtlichen Schritte zeitnah und effektiv einzuleiten. Unsere Fachanwälte analysieren den Fall gründlich, prüfen mögliche formelle Fehler in der Kündigung und entwickeln eine Strategie, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

Darüber hinaus sind wir auch auf Exitverhandlungen spezialisiert. In einigen Fällen kann es für beide Parteien vorteilhafter sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hier kommen wir ins Spiel, um Ihre Interessen zu vertreten und für Sie die bestmöglichen Bedingungen auszuhandeln. Wir setzen uns für faire Abfindungen, die Regelung von ausstehenden Ansprüchen und gegebenenfalls auch für ein positives Arbeitszeugnis ein.

Unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht ermöglicht es uns, Ihnen umfassende Unterstützung anzubieten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Fragen zu beantworten, Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge verständlich zu erklären und gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise zu planen.

Sie können darauf vertrauen, dass wir uns mit Leidenschaft und Engagement für Ihre Rechte einsetzen. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und sind daher mit beiden Seiten der Medaille vertraut. Diese umfassende Perspektive ermöglicht es uns, kreative Lösungen zu finden und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Wenn Sie eine kompetente und erfahrene Anwaltskanzlei suchen, die sich auf Kündigungsschutzverfahren und Exitverhandlungen spezialisiert hat, sind Sie bei uns richtig. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Situation mit uns zu besprechen. Wir sind für Sie da, um Sie bestmöglich zu unterstützen

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