
Das Testament
Möchte ein Erblasser von den gesetzlichen Regelungen der Erbfolge abweichen, ist es erforderlich, eine letztwillige Verfügung zu treffen. Hierbei handelt es sich entweder um ein Testament oder einen Erbvertrag. Ein bekanntes Beispiel für eine solche Regelung ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem Ehegatten ihr gemeinsames Vermögen, in der Regel eine Immobilie, vor dem Zugriff ihrer Kinder nach dem Tod des ersten Ehegatten schützen möchten.
Die Errichtung eines Testaments stellt den einfachsten Weg zur Nachlassregelung dar. Ein privatschriftliches Testament kann eigenhändig verfasst werden, muss jedoch vollständig in der eigenen Handschrift geschrieben sein. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein öffentliches Testament beim Notar zu errichten. Ein solches Testament wird immer in amtliche Verwahrung gegeben und hat den Vorteil, dass der Notar die testamentarischen Anordnungen überprüfen oder sogar formulieren kann. Dadurch wird das Risiko ausgeschlossen, rechtlich problematische oder unwirksame Regelungen zu treffen.
Ehegatten haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. In diesem können auch Regelungen mit Bindungswirkung getroffen werden, die der überlebende Ehegatte nach dem Tod des ersten Ehegatten nicht mehr ändern kann.
Was regelt ein Erbvertrag?
Wenn es um komplexe Regelungsvorgänge geht, wählen viele Betroffene den Erbvertrag als Gestaltungsinstrument für ihre letztwillige Verfügung. Der besondere Charakter des Erbvertrags besteht darin, dass darin Regelungen mit verschiedenen Parteien, wie beispielsweise Ehefrau und Kinder, getroffen werden können. Im Erbvertrag können die Kinder beispielsweise Verzichtserklärungen auf ihren Pflichtteil abgeben. Ähnlich wie bei anderen Verträgen hat der Erbvertrag eine bindende Wirkung für den Erblasser. Er kann sich nur dann von dem Erbvertrag lösen, wenn ihm im Vertrag ein entsprechendes Rücktrittsrecht eingeräumt wurde.
Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Nachlasses und besprechen mit Ihnen die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten. Besuchen Sie uns gerne in unserem Büro in Elmshorn.
Weitere Informationen zu unserem Notariat in Schenefeld finden Sie unter:
