
Wir begleiten Sie bei Ihrer Scheidung.
Ehegatten, die sich entschlossen haben sich scheiden zu lassen, benötigen in dieser Situation fachkundigen Rat und Begleitung. Es ergeben sich in dieser Situation viele Probleme und Fragen. Dabei stellt die Scheidung der Ehe an sich zu meist noch das geringste Problem dar. Viel entscheidender sind die Regelungen über den künftigen Unterhalt und, falls vorhanden, die Belange der gemeinsamen Kinder. Auch die Fragen der Vermögensauseinandersetzung und der bisherigen Ehewohnung sind häufig zu regeln.
Folgesachen der Scheidung
Neben der eigentlichen Scheidung sind die damit zusammenhängenden Bereiche zu regeln. Beispielsweise geht es dabei um den Unterhalt und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Diese sogenannten „Folgesachen“ bedürfen einer schnelleren Regelung, als die eigentliche Scheidung selbst. Die Folgesachen können vor der Scheidung außergerichtlich geregelt werden. Dies führt dazu, dass das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht unkomplizierter durchgeführt werden kann. Insbesondere nimmt es den Druck von den beteiligten Eheleuten und den gemeinsamen Kindern.
Einige der Folgesachen müssen jedoch zusammen mit der Scheidung geregelt werden. Dazu gehört der Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die Angleichung der Rentenanwartschaften, die während der Zeit von den Eheleuten erworben wurden. Der Versorgungsausgleich wird bei Einreichung der Scheidung grundsätzlich vom angerufenen Familiengericht von Amts wegen durchgeführt. Da wir zurzeit keinen Fachanwalt für Familienrecht in unserem Haus haben, können wir nur die Scheidung, nicht jedoch Folgesachen als Mandat annehmen.
Anwaltszwang für den Scheidungsantrag
Zu beachten ist, dass der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann. D.h., dass zumindest ein Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren tätig werden muss. Der Ehegatte, der sich nicht anwaltlich vertreten lassen möchte, kann in dieser Situation der Scheidung zustimmen. Einen eigenen Antrag kann er jedoch nicht stellen. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es also möglich, das Scheidungsverfahren lediglich mit einem Rechtsanwalt durchzuführen. Dies ist bei einvernehmlichen Scheidungen aus Kostengründen für die Ehegatten auch häufig zu empfehlen. Es ist hier darauf hinzuweisen, dass formell lediglich ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere Ehegatte ohne einen eigenen Rechtsanwalt zum Scheidungstermin kommt.
Internationale Scheidung
Wenn einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, oder im Ausland lebt, gelten zum Teil besondere Regelungen. Dies wirkt sich auf die örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichtes aus. Teilweise ist das anzuwendende Recht von der Staatsangehörigkeit der Ehegatten abhängig. Bei der Anwendung ausländischen Rechts können sich zum Teil erhebliche Unterschiede in den Rechtsfolgen zur Anwendung deutschen Rechts ergeben.
Wir beraten Sie zu der Frage, was Sie bei einer Trennung beachten müssen. Wann Sie einen Scheidungsantrag
Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung während Ihrer Scheidung.
Wenn Ehegatten beschließen, sich scheiden zu lassen, benötigen sie in dieser Situation fachkundige Beratung und Begleitung. Es tauchen viele Probleme und Fragen auf, wobei die eigentliche Scheidung oft das geringste Problem darstellt. Viel wichtiger sind Regelungen zum zukünftigen Unterhalt und, falls vorhanden, die Belange der gemeinsamen Kinder. Auch die Aufteilung des Vermögens und die bisherige Ehewohnung müssen häufig geregelt werden.
Neben der eigentlichen Scheidung müssen auch die damit verbundenen Folgefragen geregelt werden. Dies umfasst beispielsweise Unterhalt und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Diese sogenannten „Folgesachen“ erfordern eine schnellere Regelung als die Scheidung selbst. Die Folgesachen können außergerichtlich vor der Scheidung geklärt werden, was dazu führt, dass das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht unkomplizierter ablaufen kann. Insbesondere nimmt dies den Druck von den beteiligten Eheleuten und den gemeinsamen Kindern.
Einige der Folgesachen müssen jedoch zusammen mit der Scheidung geregelt werden, wie zum Beispiel der Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die Angleichung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich vom angerufenen Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, wenn die Scheidung eingereicht wird. Da wir derzeit keinen Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei haben, können wir nur den Scheidungsantrag als Mandat übernehmen, nicht jedoch die Folgesachen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden kann. Das bedeutet, dass zumindest ein Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren tätig sein muss. Der Ehegatte, der keine anwaltliche Vertretung wünscht, kann der Scheidung zustimmen. Er kann jedoch keinen eigenen Antrag stellen. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es daher möglich, das Scheidungsverfahren nur mit einem Rechtsanwalt durchzuführen. Dies wird aus Kostengründen oft empfohlen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass formal nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist, während der andere Ehegatte ohne eigenen Rechtsanwalt zum Scheidungstermin erscheint.
Bei internationalen Scheidungen gelten teilweise besondere Regelungen, wenn einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder im Ausland lebt. Dies wirkt sich auf die örtliche Zuständigkeit des Gerichts aus, das angerufen werden muss. Das anzuwendende Recht kann auch von der Staatsangehörigkeit der Ehegatten abhängen. Bei Anwendung ausländischen Rechts können sich erhebliche Unterschiede zu den Folgen ergeben, die sich bei Anwendung deutschen Rechts ergeben würden.
Wir beraten Sie zu den erforderlichen Schritten bei einer Trennung. Wir informieren Sie darüber, wann Sie einen Scheidungsantrag einreichen können, auch wenn Ihr Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden ist. Welche Kosten in einem Scheidungsverfahren auf Sie zukommen und wie Sie die Scheidung kostengünstig gestalten. Rechtsanwalt Erdal Kalyoncuoglu und hat sich in den Gerichtsbezirken der Amtsgerichte Pinneberg, Hamburg-Altona, Hamburg-Blankenese und Elmshorn ein hervorragendes Renommee erarbeitet.
