Was bedeutet Umgangsrecht?
Bei Trennung und Scheidung müssen sich die Eltern über Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts für ihre gemeinsamen Kinder einigen. In der Regel bleibt das Kind bei einem Elternteil, während dem anderen Elternteil das Umgangsrecht gewährt wird. Das Umgangsrecht steht unabhängig von den bestehenden Sorgerechtsregelungen. Es dient dazu, den tatsächlichen Kontakt zwischen dem Umgangsberechtigten und dem Kind zu regeln.
Wer kann das Umgangsrecht geltend machen?
Den Eltern minderjähriger Kinder steht grundsätzlich das Umgangsrecht zu. Das Umgangsrecht umfasst regelmäßige persönliche Kontakte, aber auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Brief oder Telefon. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Eltern sogar zum Kontakt mit ihren Kindern verpflichtet werden, sofern dies dem Wohl des Kindes dient.
Wenn es dem Kindeswohl entspricht, können auch andere Personen ein Umgangsrecht für sich beanspruchen. Dies gilt beispielsweise für Geschwister, Großeltern oder Pflegeeltern. Natürlich hat auch das Kind selbst ein Recht auf Umgang mit den Eltern und kann dies gegebenenfalls durchsetzen.
Spielt der Wille des Kindes eine Rolle?
Im Umgangsverfahren wird der Wille des Kindes altersabhängig bewertet. Während bei Kleinkindern der Wille naturgemäß noch nicht stark ausgeprägt ist, gewinnt er mit zunehmendem Alter an Bedeutung. Ab dem Alter von 9 Jahren steht der Wille des Kindes im Vordergrund, doch das Familiengericht kann auch dann noch den Umgang mit einem Elternteil anordnen, selbst wenn das Kind dies ablehnt. Ab einem Alter von 13 Jahren wären solche „erzwungenen“ Kontakte nicht mehr durchsetzbar.
Kann man auf sein Umgangsrecht verzichten?
Niemand ist gezwungen, seine Rechte geltend zu machen und durchzusetzen, auch im Falle des Umgangsrechts. Es ist jedoch nicht möglich, in einer Vereinbarung (z.B. mit dem Ehegatten) wirksam auf dieses Recht zu verzichten. Eine solche Absprache wäre sittenwidrig und somit unwirksam.
Was tun wir für Sie?
Wir beraten Sie umfassend in Fragen des Umgangsrechts, können aber keine Vertretung im Umgangsrecht anbieten, da wir zurzeit keinen Fachanwalt für Familienrecht in unserem Team haben.

