Schmerzensgeld

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Ein Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene Körperverletzungen. Wenn man körperliche Schäden bei einem Unfall erleidet, kann man in der Regel mit einem Schmerzensgeld rechnen.

Was bedeutet Schmerzensgeld rechtlich?

Da eine Körperverletzung nicht rückgängig gemacht werden kann, ist es erforderlich, eine Entschädigung für die erlittenen Verletzungen zu zahlen. Gemäß § 253 Abs. 2 BGB handelt es sich beim Schmerzensgeld um eine „billige Entschädigung“ in Form von Geld. „Billig“ bedeutet hier nicht günstig, sondern es wird anhand objektiver und subjektiver Kriterien im Einzelfall bemessen. Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich schaffen und eine Genugtuung bieten.

Welche Kriterien spielen eine Rolle?

Zunächst müssen Art und Ausmaß der Verletzungen berücksichtigt werden. Die Schwere der Verletzungen ist ein wichtiger Faktor. Ebenso die Intensität der medizinischen Behandlung, zum Beispiel ob nur Massagen oder eine Operation erforderlich waren. Es ist auch relevant, ob Folgeschäden zu erwarten sind, wie Narben oder dauerhafter Verlust von Gliedmaßen.

Es ist auch wichtig, die Beiträge zur Verursachung des Unfalls durch die beteiligten Parteien abzuwägen. Hat das Opfer eine Mitschuld? In welchem Maße ist jeder an der Schuld beteiligt? Handelte es sich um Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit? Verzögerungen bei der Regulierung des Schadens können sich nachteilig auf den Schädiger auswirken. Die finanzielle Situation des Schädigers kann ebenfalls Auswirkungen auf das Schmerzensgeld haben, insbesondere wenn eine Privatperson möglicherweise in die Insolvenz getrieben werden könnte. Wenn auf der anderen Seite eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, wird in der Regel keine Rücksicht auf deren finanzielle Situation genommen, da Versicherungen wiederum rückversichert sind.

Welche Arten von Schmerzensgeld gibt es?

Es gibt Einmalzahlungen, Abfindungszahlungen und in Fällen von Langzeitschäden auch Schmerzensgeldrenten. Darüber hinaus können Ansprüche gegen die eigene Versicherung wie beispielsweise Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen bestehen.

Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei der Regulierung helfen?

Das Schmerzensgeldrecht ist äußerst komplex. In Deutschland kann man keine Schmerzensgeldsummen erwarten, wie man sie aus amerikanischen Filmen kennt. Es gibt eine spezielle Rechtsprechung zur Bemessung des Schmerzensgeldes. Leider nutzen Versicherungen die komplizierte Rechtslage oft zuungunsten der Geschädigten aus. Oft werden diese mit geringen Beträgen abgefunden, ohne dass sie eine angemessene Vorstellung von den Maßstäben haben. Um das Schmerzensgeld angemessen zu bemessen, ist anwaltliche Hilfe unerlässlich. Versicherungen bestreiten regelmäßig, dass die behaupteten Verletzungen tatsächlich erlitten wurden. In solchen Fällen müssen möglicherweise Gutachten in Auftrag gegeben werden oder eine Klage eingereicht werden. Die Praxis zeigt, dass Geschädigte schlecht beraten sind, wenn sie die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen selbst in die Hand nehmen.

Wie wird das Schmerzensgeld bemessen?

Es gibt bestimmte Tabellen, die Richtwerte bieten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl einschlägiger Urteile, an denen man sich orientieren kann. Letztendlich muss jedoch ein Gericht anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls eine Entscheidung treffen.

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