
Der Führerschein spielt für die meisten Menschen eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn sie beruflich darauf angewiesen sind. Der Verlust der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot kann daher existenzielle Folgen haben. Daher sollten Straf- und Bußgeldangelegenheiten nicht leicht genommen werden.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist eine zusätzliche Strafe, die parallel zur Hauptstrafe (Bußgeld oder Geldstrafe) verhängt wird. Es dauert normalerweise zwischen einem und drei Monaten. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten (wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Verkehrsgefährdung) kann ein Fahrverbot verhängt werden, sofern die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen wurde. In Fällen von Fahrerflucht mit geringem Sachschaden wird oft auf diese zusätzliche Strafe zurückgegriffen. Im Bereich von Ordnungswidrigkeiten gibt der Bußgeldkatalog vor, bei welchen Verstößen neben der Geldbuße ein Fahrverbot verhängt werden kann. Dies betrifft vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße.
Wie kann man sich gegen das Fahrverbot verteidigen?
Wenn ein Fahrverbot verhängt wurde, sollte man von den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Bei gerichtlichen Entscheidungen besteht die Möglichkeit der Berufung oder Rechtsbeschwerde. In jedem Fall sollte ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten zeitnah prüfen, da Rechtsmittel Fristen unterliegen.
Wann kann man ein Fahrverbot abwenden?
Wenn der Sachverhalt und damit auch der Schuldvorwurf klar sind, kann man nur noch auf der Ebene der Rechtsfolgen versuchen, das Fahrverbot abzuwenden. Gute Argumente liegen vor, wenn der Betroffene bisher keine Verkehrsverstöße begangen hat und beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Verteidigers, die Bußgeldbehörde oder das zuständige Gericht davon zu überzeugen, dass die Verhängung des Fahrverbots ausnahmsweise entbehrlich ist. Wenn das Gericht dieser Argumentation folgt, wird in der Regel die Geldstrafe oder das Bußgeld erhöht.
Muss man das Fahrverbot sofort antreten?
Nicht immer. Bei Bußgeldbescheiden kann die Behörde anordnen, dass das Fahrverbot innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheids abgegolten werden muss. In solchen Fällen kann man planen, wann man das Fahrverbot antreten möchte, zum Beispiel in der Urlaubszeit. Wenn das Fahrverbot jedoch in einem Urteil oder einem Strafbefehl aufgrund einer Straftat verhängt wurde, tritt es unmittelbar ab Rechtskraft in Kraft. Wer dann noch fährt, kann sich unter Umständen strafbar machen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Lohnt sich der Weg zum Anwalt?
Ja, der Gang zum Anwalt lohnt sich in der Regel. Wenn es um ein drohendes Fahrverbot geht, ist es wichtig, die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Wir bieten eine umfassende Beratung und erarbeiten die beste Verteidigungsstrategie für Sie. Sie können gerne unser Büro in Wedel kontaktieren.
