Familienrecht

Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen? Wir stehen Ihnen in unserem Büro in Elmshorn mit Rat und Tat zur Seite.

Scheidungsverfahren können entweder reibungslos und ohne Konflikte ablaufen, oder aber die Ehegatten streiten über jeden noch so kleinen Aspekt. In solchen Fällen ist es die Aufgabe eines Familienrechtlers, die Mandanten von Anfang an umfassend zu informieren und ihnen den besten Weg zu ebnen, der ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden, mindestens einer der Ehepartner muss daher einen Rechtsanwalt beauftragen. Der andere Ehepartner benötigt nicht zwangsläufig einen eigenen Anwalt, er kann dem Scheidungsantrag auch einfach zustimmen. Jedoch können Anträge aller Art im Scheidungsverfahren nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus Gründen der Chancengleichheit sollte daher immer sorgfältig überlegt werden, ob sich nicht beide Ehepartner anwaltlich vertreten lassen sollten.

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Nur wenn einer der Ehepartner es beantragt, befasst sich das Familiengericht mit den sogenannten Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Zugewinnausgleich. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel automatisch vom Gericht entschieden und betrifft den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.

Lesen Sie mehr zum Thema Unterhalt.

Die Ehepartner haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Folgesachen einvernehmlich zu regeln. In diesem Fall beraten wir Sie und zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Eheverträge auf.

Lesen Sie mehr zum Thema Ehevertrag.

Weiterhin beschäftigt sich Rechtsanwalt Kalyoncuoglu als Notar mit der Vermögensauseinandersetzung. Vor allem im Rahmen des Zugewinnausgleichs kommt es nicht selten zu langandauernden Streitigkeiten der Ehegatten. Probleme gibt es oft auch hinsichtlich gemeinsamer Immobilien (Eigentumswohnung oder Hausgrundstück). Daher raten wir zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung an um eine kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden. Als Notare können wir diesen auch in unserem Haus beurkunden.

Lesen Sie mehr zum Thema Zugewinnausgleich.

Bei den sogenannten Kindschaftssachen (Umgangsrecht und Sorgerecht) steht immer das Kindeswohl im Vordergrund. Wir sind daher stets bestrebt, verantwortungsvollen Lösungen zu erarbeiten, die vor allem den Interessen des Kindes genügen, und nicht nur denen der Eltern.

Lesen Sie mehr zum Thema Sorgerecht.

Lesen Sie mehr zum Thema Umgangsrecht.

Familienrecht: wir informieren über die Kosten

Wir informieren Sie gerne frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten Ihrer familiengerichtlichen Vertretung. Dabei berücksichtigen wir auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Mandanten.

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